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02.05.2017

Wenn der Kredit platzt: Mehr Schutz für überforderte Ehepartner

Es ist gängige Praxis: Eine Bank verlangt als Bedingung für ein Darlehen, dass der Ehepartner ebenfalls unterschreibt und haftet. Heikel wird es, wenn das Darlehen platzt und sich der bürgende Partner als mittellos erweist. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die überforderte Frau eines Kreditnehmers in Schutz genommen – die Bank habe sittenwidrig gehandelt. Die Landesnotarkammer Bayern warnt dennoch: Wer nur bürgt, um den Ehefrieden zu wahren, geht hohes Risiko.

31.01.2017

Rechte Dritter an einem Grundstück

Der Erwerb eines Grundstücks macht den Käufer zwar zum Eigentümer, sichert ihm aber nicht automatisch alle Rechte daran. Nicht selten sind im Grundbuch sogenannte Grunddienstbarkeiten eingetragen, die den Eigentümer benachbarter Grundstücke zum Beispiel ein Wegerecht über das erworbene Grundstück geben. Aber auch umgekehrt kann es notwendig werden, eine solche Grunddienstbarkeit für das eigene Grundstück auf dem Nachbargrundstück eintragen zu lassen.

23.12.2016

Das Berliner Testament – Vorsicht vor der Bindungsfalle

Wenn Ehepaare ein Testament aufsetzen, ist das sogenannte „Berliner Testament“ ein echter Klassiker: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Ihre Kinder werden dann später Erben des Längstlebenden. Weitere Regelungen enthalten diese Testamente häufig nicht.

30.11.2016

Der sichere Weg zur Immobilie führt über den Notar

Gerade in Zeiten von Niedrigzinsen steht das altbewährte „Betongold“ wieder hoch im Kurs. Doch auch diese Anlage will gut überlegt sein. Der Kauf einer Immobilie – sei es zur eigenen Nutzung oder als Wertanlage – ist für die meisten Menschen nicht selten die größte und wichtigste finanzielle Investition in ihrem Leben. Aufgrund der großen Bedeutung des Immobilienkaufs ist im Bürgerlichen Gesetzbuch die notarielle Beurkundung vorgesehen. Ohne Beurkundung ist der Kaufvertrag ungültig! Aber warum hat der Gesetzgeber diese hohe Hürde eingebaut?

24.10.2016

Fünf Gründe für eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht

Jedermann kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Situation kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall ein gerichtliches Betreuungsverfahren vor, da es keine automatische rechtliche Vertretungsbefugnis für Angehörige gibt. Ein solches Verfahren kann langwierig und teuer werden. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die Person des Betreuers Ihren Wünschen entspricht. Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht schaffen Sie Abhilfe. Die folgenden Gründe sprechen dafür, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen.

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Bayerischer Notarverein e.V.
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80333 München

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