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13.04.2018

Drum prüfe, wer sich ewig bindet - Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

Ehepaare regeln ihren Nachlass häufig durch die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments. Insbesondere im Fall der Trennung der Eheleute oder bei sonstigen Streitigkeiten in der Familie kommt allerdings die Frage auf, ob die Ehegatten an das gemeinschaftliche Testament gebunden sind oder sich einseitig davon lösen können. Für einen wirksamen Widerruf sind dabei besondere Anforderungen zu beachten. Anderenfalls droht den Beteiligten die sogenannte „Bindungsfalle“.

19.03.2018

Deine, meine, unsere Kinder – Nachlassplanung in der Patchwork-Familie

Patchwork ist nicht nur auf dem Sofa individuell. Beziehungen sind heutzutage bunter als noch vor wenigen Jahrzehnten. Immer häufiger gehen Partner, die gemeinsame Kinder haben, getrennte Wege. Nicht selten finden sie neue Lebensgefährten, die ebenfalls Kinder aus einer früheren Beziehung mitbringen. Gegebenenfalls wird das Patchwork noch durch weitere, gemeinsame Kinder bereichert. So aufregend diese Beziehungsgeflechte sind, so komplex sind die Herausforderungen für die Beteiligten, gerade in puncto Nachlassplanung.

06.02.2018

Brexit und Briefkastengesellschaften – Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten | 26. Januar 2018

Zahlreiche in Deutschland tätige Unternehmen weisen eine englische Rechtsform auf. Insbesondere die Limited Company, die sich vor der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Jahr 2008 aufgrund ihres geringen Kapitalbedarfs auch bei deutschen Unternehmern einer gewissen Beliebtheit erfreute, gibt es nach wie vor zuhauf. Bei einem „harten Brexit“ könnten sich diese Gesellschaften nicht mehr auf die europäische Niederlassungsfreiheit berufen. Dies hätte den Verlust der Haftungsbeschränkung zur Folge und würde auch die Wirksamkeit neu abgeschlossener Geschäfte in Frage stellen. Betroffene Unternehmen sollten daher die verbleibenden Monate bis zum Brexit nutzen, um sich rechtzeitig beraten zu lassen und gegebenenfalls in eine deutsche Rechtsform zu wechseln.

06.12.2017

Auf eine notarielle Vorsorgevollmacht sollten Immobilieneigentümer nicht verzichten

Wenn sich jemand nach einem Unfall, infolge einer Krankheit oder auf Grund seines Alters nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, greift ihm im Alltag oftmals die Familie unter die Arme. Doch es braucht auch jemanden, der in einer solchen Situation rechtliche Entscheidungen für ihn treffen kann. Will man ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden, muss hierfür rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet werden. Während im Alltag oft eine einfache schriftliche Vollmacht ausreicht, genügt diese unter anderem dann nicht mehr, wenn es um Immobilien geht. Ein Fall aus Bonn verdeutlicht, wie brisant das für die ganze Familie sein kann.

19.09.2017

Bundestag stärkt Selbstbestimmungsrecht der Patienten

Der Deutsche Bundestag schließt eine Schutzlücke im Betreuungsrecht und lässt zwangsweise ärztliche Behandlungen künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen zu. Gleichzeitig wird das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt. „Dadurch steigt die Bedeutung von Patientenverfügungen“, berichtet Dr. Florian Meininghaus, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern.

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