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Füracker: Volldigitale Kommunikation zwischen Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Grundbuchämtern und Notaren

Beschleunigung des Grundstücksverkehrs durch Digitalisierung

„Die Ãœbertragung wichtiger Dokumente zwischen den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, den Grundbuchämtern und Notaren erfolgt ab sofort digital. Das hierbei verwendete ‚Besondere elektronische Behördenpostfach‘ zeichnet sich nicht nur durch besondere IT-Sicherheit aus, der Ãœbertragungsweg ist auch rechtssicher. So werden Kosten, tausende Seiten Papier pro Tag und wertvolle Zeit gespart. Bürger und Unternehmen profitieren durch die Beschleunigung im Grundstücksverkehr. Ein wichtiger weiterer Schritt bei der Digitalisierung der  Verwaltung in Bayern!“, freut sich Finanz und Heimatminister Füracker.

„Die bewährte Infrastruktur zur Kommunikation zwischen Notaren und Registergerichten ist bestens aufgestellt für neue Herausforderungen. Das zeigt der nun ermöglichte Austausch im Grundstücksverkehr ebenso wie der geplante Notar-Verwaltungsaustausch mit allen kommunalen und staatlichen Behörden“, ergänzt Jens Kirchner, Präsident der Landesnotarkammer Bayern.

In jährlich über 20.000 Vorgängen arbeiten die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, die Grundbuchämter und die bayerischen Notare Hand in Hand im Grundstücksverkehr. Notare beurkunden die Grundstücksgeschäfte, die auf den Katastervermessungen basieren. Die Ergebnisse werden rechtssicher im Grundbuch und im Liegenschaftskataster dokumentiert.

Ãœber das „Besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)“ werden sensible Dokumente wie Notarurkunden und offizielle Vermessungsdokumente künftig rein digital und dennoch rechtssicher übermittelt. Dies führt zu einer schnelleren Abwicklung des Grundstücksverkehrs und fördert die Bürgernähe:
Der verstärkte Einsatz digitaler Lösungen macht den Service für Bürgerinnen und Bürger schneller, effizienter und benutzerfreundlicher. Das Verfahren ergänzt den seit vielen Jahren bestehenden vollautomatischen
Datenaustausch zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster dort, wo aus rechtlichen Gründen noch Urkunden und amtliche Dokumente ausgetauscht werden müssen.

Die Nutzung des Verfahrens wird bereits auf weitere Behörden und Kommunen
ausgeweitet. Oberstes Ziel ist dabei, die digitale Vernetzung in der Verwaltung
weiter voranzutreiben.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 039/25 vom 07.02.2025 des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

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David Sommer

Notar a. D. und Geschäftsführer des Bayerischen Notarverein e. V., München

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